Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes.

[notice_box]ENTSPRECHEND DER KONDITIONENEMPFEHLUNG DES DEUTSCHEN TEXTILREINIGUNGSVERBANDES.[/notice_box]

1. Textilreinigung
Die Textilreinigung wird sachgemäß und schonend ausgeführt.

2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes
verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann
(z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit
von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung,
verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel).
Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend
gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

3. Rückgabe
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket).
Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen.
Der Kunde muß das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen.
Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der Kunde
oder dessen Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn,
der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten
Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden.
Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut
Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, daß das Reinigungsgut
vom Textilreiniger bearbeitet wurde (z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets).
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe gerügt werden.

5. Haftungsbegrenzung
Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes.
Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt
in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.

6. Unbegrenzte Haftung
Die Haftung des Textilreinigers kann auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (siehe Ziffer 5).
Der Kunde kann aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes
durch Abschluß einer Versicherung vereinbaren:
Neupreis bis € 250,00 = € 4,00 · Neupreis bis € 500,00 = € 6,00 · Neupreis bis € 750,00 = € 8,00.

Wir übernehmen keine Haftung für Knöpfe, Schnallen, Gürtel, Reißverschlüsse, Polster, Kunststoff-Perlen
und -Pailletten, Kunststoff-, Kunstleder- und Leder-Applikationen.